Mag. Désirée Benkö, LL.M.
Marktplatz 17, Stiege 1, Erdgeschoss, Tür 1, 2380 Perchtoldsdorf
E-Mail: kanzlei@ra-benkoe.at
Mobil: +43 (0)680 173 70 35
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung, um telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung wird gebeten.
Anfahrt:
Meine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der wunderschönen Thermenregion Perchtoldsdorf, am Südrand von Wien. Meine Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von Wien-Liesing (Bahnhof Südbahn/Schnellbahn, Bus Linie 256, Linie 259) von Wien-Rodaun (Endstation Linie 60) und von Mödling (Bus Linie 259 sowie mit der Schnellbahn) erreichbar. Mit dem Auto erreichen Sie meine Kanzlei über die Autobahnausfahrt Brunn/Perchtoldsdorf (A21) und von Liesing über die Perchtoldsdorfer Straße bzw. die Wiener Gasse, von Rodaun über die Willergasse und die Donauwörther Straße. Am Marktplatz rund um meine Kanzlei herrscht eine kostenpflichtige Kurzparkzone, von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Ein Parkscheinautomat befindet sich direkt am Marktplatz, gegenüber meiner Kanzlei. Nicht gebührenpflichtige Parkplätze gibt es in unmittelbarer Nähe beispielsweise in der Christoph-Gluck-Gasse, in der Neustiftgasse sowie in der Hochbergstraße oder in der Rudolfgasse.
Honorar
Freie Vereinbarung des Honorars
Neben ausgezeichneten Leistungen ist auch ein angemessenes Honorar wichtig für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen ihr Honorar mit ihren Mandantinnen und Mandanten frei vereinbaren. Die Kosten für bestimmte Leistungen sind unterschiedlich. Generell richtet sich die Höhe des Honorars nach der Höhe des Streitwerts, der Komplexität und der Priorisierung der jeweiligen Rechtssache.
Grundsätzlich stehen für die Abrechnung meines Honorars die nachfolgenden Varianten zur Verfügung:
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)
In einem Gerichtsverfahren werden die Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) verrechnet. Dieser gesetzliche Tarif legt die Höhe der Kosten für jeden Verfahrensschritt in einem Gerichtsprozess fest. Wenn anwaltliche Leistungen vom Rechtsanwaltstarifgesetz nicht abgedeckt sind, werden die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) für die Beurteilung der Angemessenheit des Honorars herangezogen.
Pauschalhonorar
Ein Pauschalhonorar bietet sich etwa für einmalige Leistungen wie die Erstellung von Verträgen an. Dieses ist bei jenen anwaltlichen Leistungen, deren Arbeitsaufwand im Voraus gut abschätzbar ist, sinnvoll.
Stundensatz
Das Zeithonorar nach Stundensatz legt dagegen die Höhe des Honorars pro Zeiteinheit fest und wird für längerfristige Aufträge genutzt. Wird diese Abrechnungsvariante vereinbart, wird der tatsächlich angefallene Zeitaufwand meiner anwaltlichen Tätigkeit mit dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Um eine transparente Abrechnung zu garantieren, erhalten Sie eine Aufstellung der von meiner Kanzlei erbrachten Leistungen.
Zum Zweck der Abschätzung der zu erwartenden Kosten, wird mein Honorar im Rahmen des Erstgesprächs mit Ihnen vereinbart und eine erste Schätzung des Aufwandes besprochen.
Weitere Informationen zum anwaltlichen Honorar finden Sie unter folgenden Links:
https://www.oerak.at/kammer/gesetzestexte/
Informationsbroschüre „Mein Recht ist kostbar“ zum Rechtsanwaltshonorar
https://www.oerak.at/buergerservice/infocorner/informationsbroschueren-ansehen-downloaden-sofort-ausdrucken/broschuere-rechtsanwaltshonorar/
Marktplatz 17/1/1, 2380 Perchtoldsdorf | +43 (0)680 173 70 35 | kanzlei@ra-benkoe.at