Tätigkeitsbereiche
Durch meine vielfältige Ausbildung in unterschiedlichen Rechtsanwaltskanzleien ist es mir möglich, in meiner Rechtsanwaltskanzlei ein breites Spektrum an verschiedenen Rechtsgebieten anzubieten:
Prozessführung
Einer meiner Schwerpunkte liegt in der Prozessführung im Zivilrecht, im Strafrecht und im Verwaltungsrecht. Ich vertrete meine Mandanten gerne vor sämtlichen Gerichten und Behörden in Österreich. Sobald eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien scheitert, kämpfe ich klug, unermüdlich und mit vollem Engagement für meine Mandanten. Als prozesserfahrene Rechtsanwältin bin ich in der Lage, die Erfolgschancen im Prozess oder die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen. Dazu bedarf es nicht nur der Kenntnis des betroffenen Rechtsgebiets und des Verfahrensrechts, sondern auch der richtigen Strategie, der Einschätzung des Gegners, der Schlagfertigkeit, der Hartnäckigkeit und des richtigen Umgangs mit den entscheidenden Personen.
Zivilrecht
Das Zivilrecht betrifft nahezu alle Lebensbereiche und ist daher stets in unserem Alltag präsent. Es regelt die Rechtsverhältnisse von natürlichen oder juristischen Personen zueinander, welche von der freien Gestaltungsfreiheit geprägt sind. Auf diesem facettenreichen Gebiet biete ich Ihnen eine umfassende und fundierte Rechtsberatung sowie die rechtsfreundliche Vertretung in allen Belangen des Zivilrechts, sei es beispielsweise im Schuldrecht, im Sachenrecht, im Mietrecht, im Inkassorecht oder im Vertragsrecht an.
Arbeitsrecht
Hier nehme ich die Vertretung und Beratung in den rechtlichen Individualbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, einschließlich der Fragen des Arbeitnehmerschutzes wahr und prüfe rechtliche Ansprüche und Verpflichtungen der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber. Gerne unterstütze ich Sie bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Mobbing und der Diskriminierung am Arbeitsplatz oder etwa bei der Durchsetzung von Kündigungsanfechtungen.
Verkehrsrecht und Unfallschäden
Hier übernehme ich die gesamte Schadenregulierung für Sie – von der Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung bis zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüchen.
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung bei der Erbringung aufweist. Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich Geschuldeten, wobei der Vertrag immer der Maßstab ist. Meine juristischen Leistungen auf diesem Gebiet umfassen hier beispielsweise die Rechtsberatung bei Gewährleistungsansprüchen, die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung oder die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, die Vertretung bei Baumängeln, Mängel beim Fahrzeugkauf sowie die mangelhafte Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen. Das Schadenersatzrecht regelt unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter von einem anderen Ausgleich für eine Schädigung verlangen kann und spielt im Gerichtsalltag eine sehr große Rolle. Dies insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, vorsätzlichen Körperverletzungen (Schmerzengeld), fehlerhaften Arztbehandlungen, Fehlberatung bei der Vermögensveranlagung und mangelhaften bzw. ausstehenden Leistungen von Vertragspartnern. Hier unterstütze ich Sie gerne bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. der Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
Strafrecht
Das Strafrecht schützt besonders wertvolle Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen. Ein Strafverfahren klärt, ob jemand eine konkrete gerichtlich strafbare Tat nach dem Strafrecht überhaupt begangen hat und welche Strafe hierfür anzusetzen ist. Meine Vertretung des Angeklagten trägt dazu bei, dass jedenfalls die Einhaltung eines fairen Strafprozesses gewährleistet ist. Ebenso leiste ich rechtliche Unterstützung als Opfervertreterin für jene Personen, die durch ein Offizialdelikt betroffen sind und sich als Opfer dem Strafverfahren aufgrund von privatrechtlichen Ansprüchen, wie etwa mit ihren Schmerzengeld- oder Schadenersatzforderungen anschließen möchten und damit zum Privatbeteiligten werden.
Verwaltungsverfahren
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern und zeichnet sich durch verschiedene Materien aus, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet sind. Beispiele hierfür sind das Gewerberecht, das Baurecht oder etwa das Straßenpolizei- und Kraftfahrrecht. Gerne sorge ich im Verwaltungsrecht für Klarheit und übernehme ich für Sie die Vertretung vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten, vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof sowie im Verwaltungsstrafverfahren bei Verwaltungsübertretungen.
Insolvenzrecht
Durch mein Zweitstudium des Wirtschaftsrechts, bin ich zudem spezialisiert auf das Insolvenzrecht sowie das internationale Privatwirtschaftsrecht. Hier unterstütze ich Personen, die wirtschaftlich in eine Krise geraten sind bei ihrer Entschuldung, der Ausarbeitung eines Zahlungsplans, der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses oder bei der Stellung eines Antrages auf Insolvenzeröffnung und vertrete sie als Privatpersonen auch rechtsfreundlich im Schuldenregulierungsverfahren. Für Gläubiger bringe ich gerne Forderungsanmeldungen bei Gericht ein und vertrete diese in dem Insolvenzverfahren bei der Geltendmachung ihrer Forderungen und der Verhandlungen über den Zahlungs- oder Sanierungsplan.
Marktplatz 17/1/1, 2380 Perchtoldsdorf | +43 (0)680 173 70 35 | kanzlei@ra-benkoe.at